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Podiumsdiskussion „Patientenverfügung“ im Ev. Krankenhaus Dierdorf

20. 11. 2017

Fragen zur Patientenautonomie wurden im Expertenkreis besprochen

 

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, der Tod – daran möchte niemand denken. Damit im Ernstfall aber der eigene Wille zählt, ist es wichtig eine Patientenverfügung zu haben. Zu diesem Thema fand in Kooperation mit dem Seniorenzentrum „Uhrturm“ eine Informationsveranstaltung im Ev. Krankenhaus in Dierdorf statt. Richter Jörg Staatsmann informierte in einem einführenden Vortrag die zahlreich anwesenden Teilnehmer über die aktuelle Faktenlage bei Patientenverfügungen. „Sorgen Sie vor – dafür ist es nie zu früh!“ ist eine seiner Kernaussagen.

 

Nach dem Vortrag startet eine lebhafte Diskussionsrunde. Die Besucher konnten ihre Fragen zur Patientenautonomie einem ausgewählten Kreis fachkundiger Experten stellen. Zu diesen gehörten neben Richter Jörg Staatsmann, Sven Wacker, Oberarzt für Innere Medizin am Ev. Krankenhaus Dierdorf/Selters, Tatjana Born-Rüßler, Einrichtungsleitung Seniorenzentrum „Mühlenau“ Puderbach und Seniorenzentrum „Haus Straaten“ Dernbach und Axel Hillenbrand, Geschäftsführer Betreuungsverein der AWO Neuwied. Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Thomas Schulz, Geschäftsführer Ev. Krankenhaus Dierdorf/Selters. Des Weiteren informierten die Pflegestützpunkte Puderbach, vertreten durch Doris Flick und Pflegestützpunkt Selters, vertreten durch Margit Hermanns mit einem Stand im Vorraum der Veranstaltung.

 

„Jeder will möglichst alt werden und dann schnell und schmerzfrei aus dem Leben scheiden“, fasst Richter Staatsmann seine Erfahrungen zusammen. „Leider sieht die Realität anders aus. Umso wichtiger ist die Vorsorge, beispielsweise mit einer Patientenverfügung. Der einzige rechtliche Anspruch an eine Patientenverfügung ist, dass sie schriftlich verfasst sein muss. Ansonsten empfehle ich, lassen sie sich von einem Arzt beraten.“

 

Expertise aller Podiumsteilnehmer kam zum Einsatz bei Fragen wie: Ist eine Patientenverfügung mit Ankreuzkästchen rechtsgültig? Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden? Sind Kombiformulare aus Patientenverfügung und Bevollmächtigung empfehlenswert? Ist eine zehn Jahre alte Patientenverfügung noch gültig? Neben der Beantwortung der vielen Fragen war es den Experten wichtig darauf hinzuweisen, dass in einer Patientenverfügung auch klare Aussagen zur individuellen Definition von Lebensqualität gemacht werden sollten. „Was bedeutet für mich Lebensqualität?“ – diese Frage sollte so präzise wie möglich beantwortet werden, damit die behandelnden Ärzte, die angemessene Therapie bestmöglich auswählen können.

 

Zusammenfassend stellte Krankenhausgeschäftsführer Thomas Schulz zum Abschluss der Veranstaltung fest: „Es besteht offensichtlich ein großer Informationsbedarf in punkto Patientenverfügung. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Veranstaltung auch das Betreuungsrecht und die Vorsorgevollmacht angesprochen. Viele Fragen sind noch offen. Wir freuen uns über die positive Resonanz auf die Veranstaltung und planen im nächsten Jahr eine Fortsetzung. Ein herzliches Dankeschön gilt den Experten und unseren zahlreichen Gästen.“

 

Bild zur Meldung: links: Benedict Delévièleuse, Einrichtungsleitung Seniorenzentrum "Uhrturm" (stehend) sowie die Teilnehmer der Podiumsdiskussion (sitzend), Axel Hillenbrand, Tatjana Born-Rüßler, Sven Wacker, Richter Jörg Staatsmann und Thomas Schulz (stehend)