Großer Andrang im Ev. Krankenhaus Dierdorf bei Podiumsdiskussion

28. 11. 2018

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – wichtige Themen

 

Der Andrang zur zweiten Podiumsdiskussion zum Thema Patientenverfügung war groß. Rund 100 Teilnehmer begrüßte das Evangelische Krankenhaus Dierdorf zu dieser Informations-veranstaltung, die in Kooperation mit den Seniorenzentren „Uhrturm“, „Mühlenau“ und „Haus Straaten“ durchgeführt wurde. Richter Jörg Staatsmann informierte in einem Impulsvortrag über die aktuelle Faktenlage bei Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. „Sorgen Sie vor – dafür ist es nie zu früh!“ ist eine seiner Kernaussagen. Beispielsweise steigt im Alter das Risiko an Demenz zu erkranken und dann ist es kritisch, wenn keine Vorsorge in Form einer Patientenverfügung, Betreuung oder Vollmacht getroffen wurde.

 

Nach dem Vortrag startet eine lebhafte Diskussionsrunde. Die Besucher konnten ihre Fragen fachkundigen Experten stellen. Zu diesen gehörten neben Richter Jörg Staatsmann, Dr. Benjamin Bereznai, Chefarzt Neurologie am Evangelischen Krankenhaus Dierdorf/Selters, Tatjana Born-Rüßler, Einrichtungsleitung Seniorenzentrum „Mühlenau“ und „Haus Straaten“ und Axel Hillenbrand, Geschäftsführer Betreuungsverein der AWO Neuwied. Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Thomas Schulz, Geschäftsführer Evangelisches Krankenhaus Dierdorf/Selters.

 

Mit der Patientenverfügung bestimmt man heute als zukünftiger Patient, was in ärztlicher Hinsicht geschehen soll oder geschehen darf. Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt sein und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Mehrfach kam aus dem Expertenkreis der Hinweis, wie wichtig es ist jährlich zu überprüfen, ob Inhalte und Formulierungen immer noch Gültigkeit haben. Auf die Frage eines Teilnehmers – Welche Patientenverfügung ist die Beste? – antwortete Axel Hillenbrand, Geschäftsführer des AWO Betreuungsverein Neuwied: „Ihre Patientenverfügung ist die beste. Damit meine ich die Verfügung, die genau Ihre Ängste und Ihre Wünsche abbildet. Es ist wichtig, mit großem Respekt an die Formulierung der Verfügung zu gehen. Nutzt man Vordrucke mit Ankreuzmöglichkeiten, dann sollte einem bewusst sein, dass hinter jedem Kreuz eine klare Aussage steht“, betonte Hillenbrand. „Man muss wissen, was jedes Kreuzchen bedeutet und – wichtiger noch – dass jedes Kreuzchen rechtlich bindend ist“.

 

Auf die Frage – Was geschieht bei einem akuten Notfall mit lebensverlängernden Maßnahmen? – antwortet Dr. med. Bereznai: „Ein Notarzt leistet immer Erste Hilfe. Es ist im Notfall schwer festzustellen, ob keine lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden sollen“. Weiterhin appellierte er: „es ist wichtig, dezidiert festzuhalten, was und wann genau gemacht, beziehungsweise nicht gemacht werden soll. Beantworten Sie beispielsweise die Frage: In welcher Situation will ich künstlich beatmet werden und wann nicht“. An dieser Stelle kam auch der praktische Hinweis aus der Expertenrunde, die Patienten-verfügung so zu deponieren, dass sie auffindbar ist. Beispielsweise eine Kopie im Altenheim hinterlegen oder einen Zettel in der Geldbörse mit Hinweis, dass eine Verfügung vorliegt.

 

Zusammenfassend stellte Krankenhausgeschäftsführer Thomas Schulz fest: „Das Thema ist von großem öffentlichen Interesse. Wir freuen uns als Krankenhaus, das Podium für eine solche Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Ganz herzlich bedanke ich mich bei allen Fachleuten für ihre Expertise. Wir freuen uns über die positive Resonanz und dass wir so viele Gäste begrüßen durften“.

 

Bild zur Meldung: Von links sitzend: Axel Hillenbrand, Dr. Benjamin Bereznai, Tatjana Born-Rüßler, Richter Jörg Staatsmann sowie (von links stehend) Tamara Hetzert, Einrichtungsleitung Seniorenzentrum "Uhrturm" und Thomas Schulz (stehend)